Aktuelle Infos rund um die COVID-19-Maßnahmen im Sektor Kunst & Kultur
Update: 19. April
Übersicht:
- Neue Verordnung seit 14. April,
- Finanzielle Unterstützung: NPO-Fonds einreichen!
- Testmöglichkeiten in Kärnten & "Kärnten gurgelt",
- Definition Nachtgastronomie,
- Informationspflicht gegenüber Subventionsgeberinnen,
- Reaktionen in Kärnten,
- Hilfestellung Kulturabteilung Land Kärnten,
- Hilfestellung Bundessektion Kunst und Kultur (BMKOES),
- Weitere Beiträge rund um COVID-19
Beratungsmöglichkeiten
IG KiKK
+43 699 13167171
office@igkikk.at
Corona-Sprechstunde
IG Kultur Österreich
+43 650 503 71 20
beratung@igkultur.at
BMKOES
+43 1 71606 851185,
iv11@bmkoes.gv.at
Land Kärnten: Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Mag. Petra Schmied
+43 50 536-34023
petra.schmied@ktn.gv.at
Neue Verordnung seit 14. April
Die 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung trat mit 14. April März 2022 in Kraft und gilt bis 8. Juli. Damit fällt die Maskenpflicht; als Maßnahme verbleibt für Kulturveranstaltungen ab 500 Teilnehmenden die Auflage zur Erstellung und Umsetzung eines Präventionskonzeptes sowie die Bestellung eine:r Covid-Beauftragte:n.
Präventionskonzepte und COVID-19-Beauftragte
- Die/der Verantwortliche Zusammenkünfte ab 51 Personen muss ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 ausarbeiten und umsetzen sowie eine*n COVID-19-Beauftragte*n ernennen.
- Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
- Präventionskonzept-Mustervorlagen für Veranstaltungen und Proben (ACHTUNG: Stand 2020 auf Basis anderer Rechtsgrundlage!)
Vorgaben für ein COVID-19-Präventionskonzept
- spezifische Hygienemaßnahmen,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
- Regelungen betreffend Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter*innen in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung.
COVID-19-Präventionskonzepte können auch ein datenschutzkonformes System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten, wie beispielsweise ein System zur Erfassung von Anwesenheiten auf freiwilliger Basis der Besucher bzw. Begleitpersonen sowie externer Dienstleister beinhalten.
Mustervorlagen, Links & Informationen (ACHTUNG: Stand 2020 auf Basis anderer Rechtsgrundlage!):
- Mustervorlage COVID-19 Präventionskonzepte als PDF oder Mustervorlage COVID-19 Präventionskonzepte als bearbeitbares Worddokument (Österreichische Rote Kreuz, Stand 15.07.2020)
- Checkliste für Behörden zur Analyse für Veranstaltungen (Österreichische Rote Kreuz, Stand 15.07.2020)
- Mustervorlage inkl. Checkliste für COVID-19 Präventionskonzept, mit Fokus kleine Kulturveranstaltungen an einer Lokalität (IG Kultur Österreich, Stand 30.10.2020)
- Mustervorlage COVID-19 Präventionskonzept für Proben (IG Freie Theater)
- Formular für COVID-19 Präventionskonzepte für Proben von Musikbands (Dachverband Salzburger Kulturstätten)
- Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur (Gesundeitsministerium, Stand: 28.09.2020)
- FAQs zur Umsetzung der COVID-19 Maßnahmen bei Kunst- und Kulturveranstaltungen (IG Kultur in Kooperation mit der Kulturministerium, Stand 3. August 2020)
Links & weiterführende Informationen:
- aktuell gültige Verordnung: COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
- Das Bundesministerium informiert über die aktuellen Maßnahmen.
- Bundesländer und Bezirke können strengere Regelungen als die bundesweiten Vorgaben beschließen. Aktuelle Maßnahmen in Kärnten im Überblick
Finanzielle Unterstützung
Das Bundesministerium listet alle COVID-19-Unterstützungsmaßnahmen für Kultureinrichtungen und Künstler:innen.
Die IG Kultur hält detaillierte Informationen zu den vielfältigen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für von COVID19-Maßnahmen betroffenen Kulturvereine und Kunst- und Kulturakteur*innen (u.a. NPO-Fonds, Lockdown-Umsatzersatz, Sonderförderung für „Notfälle“, Kurzarbeit, Schutzschirm für Veranstaltungen, Gutscheinlösung, Senkung der Umsatzsteuer auf Kunst und Kultur, Stundungen und Investitionsprämie) für euch laufend aktuell! Folgend findet ihr die wichtigsten Informationen zu Unterstützungen für Kulturinitiativen.
Hilfsmaßnahmen verlängert
- NPO-Fonds: Dotierung: € 135 Mio zusätzlich. Anträge voraussichtlich ab Februar möglich; Neu: Mindest-Einnahmenentfall als Voraussetzung.
- WKO CoV-Härtefallfonds: Anträge seit 1. Dezember möglich! Mind. 40% Einkommensrückgang bzw. fehlende Deckung der laufenden Kosten.
- SVS-Überbrückungsfinanzierung für selbstständige Künstler:innen: verlängert bis inklusive 1. Quartal 2022. Dotierung: Aufstockung von € 150 Mio. € auf 175. Mio €. Auszahlung in Lockdown-Monaten €1.000 statt €600. Antrag ab 6. Dezember möglich!
- KSVF Covid-19-Fonds: Aufstockung von € 40 Mio. auf 50 Mio.; Erhöhung für das zweite Halbjahr 2021 von €1.000 auf €1.500 pro Person. Weitere Aufstockung im ersten Quartal 2022. Steht Künstler:innen offen, die weder bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung noch beim WKO-Härtefallfonds antragsberechtigt sind.
- Veranstaltungsschutzschirm: Verlängerung der Antragstellungsfrist bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023.
- Comeback-Zuschuss Film: Verlängerung der Antragstellungsfrist bis 30. Juni 2022. Gültigkeit bis 31. Dezember 2022.
NPO-Fonds
Die Einreichung und Auszahlung erfolgt beim Non-Profit-Organisation – Unterstützungsfonds für gemeinnützige Vereine immer im Nachhinein. Anträge für das 4. Quartal 2021 können von 21. Februar bis 30. April 2022 über https://antrag.npo-fonds.at gestellt werden. Neu ist ein Mindesteinnahmenentfall von 10% als Voraussetzung, sowie der Ausschluss von der Beantragung, wenn eine Verwaltungsstrafe wegen der Covid-Regelungen vorliegt (zb. Vertretungsverbot).
Die wichtigsten Details im Überblick: Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) im Überblick
Ein unverbindlicher Richtlinienentwurf wurde veröffentlicht:
- Struktursicherungsbeitrag 5%.
- Auch NGOs, die nach dem 10.3.2020 gegründet wurden (spätestens 31.8.21), können einreichen. Maximale Förderhöhe € 12.000.-
- Bestätigung durch Steuerberatung schon ab € 6.000.- Förderhöhe (statt € 12.000.- ) notwendig.
- Mindesteinnahmenentfall 10%
- Ausschlussregel bei rechtskräftiger Verurteilung bei:
- a) mindestens einmaliger Nichtbeachtung eines Betretungsverbots, mindestens einmaliger Missachtung einer Untersagung oder Bewilligungspflicht bei der Organisation einer Zusammenkunft bzw. mindestens einmaliger Nichtbeachtung einer verhängten Betriebsschließung, oder
- b) mindestens zweimaliger Unterlassung der Kontrollen eines festgelegten Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr oder mindestens zweimaliger Nichteinhaltung festgelegter Personenzahlen, Zeiten oder sonstiger Voraussetzungen
Zuletzt waren folgende Richtlinien gültig:
- Voraussetzungen: Fonds ist für gemeinnützige Organisationen mit Sitz und Tätigkeit in Österreich, deren Gründung oder Errichtung vor dem 31.08.2021 erfolgte und die durch die Corona-Krise wirtschaftlich beeinträchtigt wurden.
- Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist.
- Struktursicherungsbeitrag nun 5% der Einnahmen des Jahres 2019, begrenzt mit 150.000 Euro je Organisation. Optional kann als Bemessungsgrundlage auch der Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 herangezogen werden.
- Kein Lockdown-Zuschuss mehr.
- Kosten für Covid-19-Tests können unter bestimmten Bedingungen bis 12.000 Euro auch außerhalb des Einnahmenausfalls gefördert werden können.
- Organisationen, die im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung mehr als 10 Dienstnehmer*innen (unselbständig und selbständig) hatten, im Jahr 2019 mehr als 120 000 Euro an Einnahmen erzielt haben oder die mehr als 6.000 Euro beantragen, brauchen für den Förderantrag weiterhin die Bestätigung einer Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungskanzlei.
Links & Informationen:
- Überblick
- FAQs – Fragen und Antworten
- Einreichportal
- NPO-Fonds-Richtlinienentwurf
- NPO-Service-Hotline: Tel.: +43 1 267 52 00 info@npo-fonds.at, Servicezeiten: Montag – Freitag: 8.00 – 18.00 Uhr, Samstag: 8.00 – 15.00 Uhr
Wir haben bisher positive Rückmeldungen von unseren Mitgliedern zu ihren Erfahrungen mit dem NPO-Fonds erhalten und empfehlen daher nachdrücklich, diese Möglichkeit zu nutzen!
Veranstaltungsschutzschirm
Am 18.01.2021 wurden die Antragstellung und Richtlinie für den im Dezember angekündigten Veranstaltungsschutzschirm veröffentlicht. Der Veranstaltungsschutzschirm soll verhindern, dass Veranstaltende durch coronabedingte Änderungen in finanzielle Probleme geraten. Für derzeit in Planung befindliche Veranstaltungen, die zwischen dem 01.02.2021 und 31.12.2022 in Österreich stattfinden sollen, kann ab sofort ein Antrag gestellt werden, die Einreichfrist ist derzeit 31.12.2021.
Der Veranstaltungsschutzschirm soll verlängert werden: Neue Antragstellungsfrist wird der 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023.
Wem der Veranstaltungsschutzschirm hilft, und wem nicht, hat die Kulturplattform Oberösterreich zusammengefasst. Eine detaillierte Beschreibung des Veranstaltungsschutzschirms für gemeinnützige Vereine liefert die IG Kultur.
Links & Informationen:
- FAQs des BMLRT zum Schutzschirm für Veranstaltungen
- Richtlinie zum Schutzschirm für Veranstaltungen vom 26.01.2021 - sollen hinsichtlich der Fristverlängerung bearbeitet werden
- ÖHT Einreichportal zum Schutzschirm für Veranstaltungen
- Vorlage Dokumente, die der Antragsstellung beizulegen sind
Testmöglichkeiten in Kärnten & "Kärnten gurgelt"
Für einen Nachweis über ein negatives Testergebnis stehen in Kärntens Städten fixe Teststraßen und in den Regionen mobile Testbusse für kostenlose COVID-19-Antigen-Schnelltests und PCR-Tests zur Verfügung. Zusätzlich werden bei Frischluft-Testcontainer Tests ohne Voranmeldung durchgeführt: in Klagenfurt gibt es derzeit 12 (u.a. am Neuen Platz, am Alten Platz, Minimundus, Schleppekurve und St. Veiter Straße 161), sowie in Villach am Hauptplatz, Nikolaiplatz und Parkplatz Drauboden ("Willroider-Parkplatz").
Auch ausgewählte Apotheken und Ordinationen führen kostenlose COVID-19-Tests nach Voranmeldung durch.
Links & Informationen:
- Übersicht aller Testmöglichkeiten in Kärnten (inkl. kostenpflichtigen Tests und PCR-Tests)
- Zur Anmeldeplattform für Teststraßen oder 0800/220 330
- Übersicht aller Testmöglichkeiten in öffentlichen Apotheken
- Zur Anmeldeplattform für Apotheken oder 0800/220 330
- Übersicht aller Testmöglichkeiten in Ordinationen niedergelassener Kassenärzt*innen mit jeweiligen Telefonnummern zur Anmeldung
"Kärnten gurgelt"
PCR-Test können nun auch in Kärnten selbst durchgeführt werden: 3 PCR-Gurgeltests können wöchentlich in Apotheken und SPAR-Filialen kostenlos abgeholt werden. Die erforderliche Einmalregistrierung für die Gurgeltests ist ab 6. November auf test.zmdx.at möglich. Die Abholung muss im Vorhinein angemeldet werden und danach innerhalb von 20 Minuten erfolgen. Voraussetzung für die PCR-Gurgeltests ist ein Smartphone, weil auch ein Video vom Gurgeln erstellt werden muss. Um ein Ergebnis innerhalb von 24 Stunden liefern zu können, muss die Abgabe Montag bis Freitag täglich bis 15 Uhr erfolgen. Samstags nach 12 Uhr ist die Abgabe in den geöffneten SPAR-Filialen auch bis 15 Uhr möglich. Die PCR-Tests gelten derzeit ab Probeabnahme 72 Stunden.
- Abholung und Abgabe: Teilnehmende SPAR-Filialen & Apotheken
- Registrierungsplattform
- Anleitung
"WOHNZIMMERTESTS"
Unter bestimmten Voraussetzung sind auch selbst durchgeführte Antigentests wieder als 3G-Nachweis gültig. Laut der Ausnahmebestimmung muss glaubhaft gemacht werden, dass eine zeitgerechte PCR-Testung nicht möglich war. Außerdem musst der Test über ein behördliches Datenverarbeitungssystem erfasst werden. Gültigkeit ab Durchführung 24 Stunden.
- Plattform Land Kärnten Selbsttest
Definition Nachtgastronomie
§ 5 Abs. 2 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung:
Der Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale, darf Kunden zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis vorweisen.
Definition von Nachtgastronomie in der Rechtsbegründung S. 3+4
Als Betriebsstätten der „Nachtgastronomie“ sind alle Einrichtungen des Gastgewerbes zu verstehen, in denen (auch aufgrund der üblicherweise nächtlichen Öffnungszeiten) mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale. Wie bereits in der rechtlichen Begründung zur Seite 4 Rechtliche Begründung (1.) COVID-19-ÖV ausgeführt, kommt es in diesen Einrichtungen vermehrt zu einer verstärkten Durchmischung des vor allem jungen Publikums (in der Regel keine fixen Sitzplätze) mit geringer Durchimpfungsrate. Zudem ist der in diesem Setting erhöhte Aerosolausstoß zu berücksichtigen, der üblicherweise in den hauptsächlich zur Nachtzeit besonders frequentierten Einrichtungen der „Nachgastronomie“ zu beobachten ist. Dieser ist vor allem auf die vermehrte Interaktion der Kunden untereinander zurückzuführen, die insbesondere der körperlichen Nähe geschuldet ist. Grund dafür ist der in diesem Rahmen üblicherweise stattfindende vermehrte Alkoholkonsum, das Tanzen und die hohe Lautstärke, die wiederum zu einem lauten Sprechen führt (für nähere Ausführungen s dazu die fachliche Begründung). In Bezug auf ähnlich gelagerte Fälle bei Zusammenkünften (zB Konzerte ohne fixe Sitzplätze, Feste) wird festgehalten, dass für diese gemäß § 12 (im Unterschied zur „Nachtgastronomie“ als Kundenbereich einer Betriebsstätte) eine behördliche Bewilligungspflicht besteht, wodurch eine behördliche Kontrolle sichergestellt ist. Die Bezirksverwaltungsbehörden können hier auf die jeweils aktuelle regionale, epidemiologische Lage Rücksicht nehmen.
Anhaltspunkte laut WKO Oberösterreich:
- verstärkte Durchmischung
- vor allem junges Publikum
- in der Regel keine fixen Sitzplätze
- üblicherweise besondere Frequentierung hauptsächlich zur Nachtzeit
- vermehrte Interaktion der Kunden untereinander
- körperliche Nähe
- üblicherweise stattfindender vermehrter Alkoholkonsum
- Tanzen
- hohe Lautstärke
- lautes Sprechen
Informationspflicht gegenüber Subventionsgeberinnen
Bei erforderlichen Schließungen, Absagen oder Verschiebungen besteht eine Informationspflicht gegenüber Fördergeber*innen - Betroffene von Veranstaltungsabsagen sind daher verpflichtet, Änderungen zu melden! Das Land Kärnten stellt hierfür ein eigenes Formular zur Datenerhebung zur Verfügung.
Wir raten darüber hinaus, auch bei finanziellen Schwierigkeiten Kontakt mit den fördergebenden Stellen aufzunehmen und den potentiellen Einnahmenentgang und bereits getätigte Ausgaben zu dokumentieren! Als Hilfestellung dient das Dokumentationstool für Veranstaltungsausfälle der IG Freie Theater.
Reaktionen in Kärnten
Portal für aktuelle Neuigkeiten des Landes Kärnten
25.11.2021 Land Kärnten: Länder fordern nach Lockdown Gleichstellung von Kultur mit Handel, Gastro und Co.
24.11.2021 Land Kärnten: Land Kärnten mit weiterem Unterstützungspaket für Kunst und Kultur
19.11.2021 Kleine Zeitung: Absagen? Verschieben? Oder doch weiterspielen?
18.11.2021 Land Kärnten: Land Kärnten verschärft Maßnahmen
10.05.2021 Land Kärnten: Strenge Sicherheitsmaßnahmen begleiten bevorstehende Öffnungen
30.04.2021 Land Kärnten: Die Mahnwache der Siebenschläfer
30.04.2021 Land Kärnten: Kultur: Neue digitale Impulse durch gemeinsame Förderschiene von Bund und Land
30.04.2021 Land Kärnten: Krise bewältigen - Land Kärnten schnürt 400 Mio. Euro Investitionspaket
17.04.2021 Land Kärnten: Carinthischer Sommer: Finanzielle Unterstützung wird fixiert
16.04.2021 Land Kärnten: Erstmals Open-Air Theater am Wörthersee im Juli 2021
01.04.2021 Land Kärnten: Land Kärnten erweitert Test-Angebot mit mobilen Testbussen und bei niedergelassenen Ärzten
15.03.2021 Land Kärnten: LH Kaiser für abgestimmtes, gleichzeitiges Vorgehen in Kultur, Sport, Gastro und Tourismus
12.03.2021 Land Kärnten: Kulturreferenten fordern nachhaltige Öffnungsschritte
09.03.2021 Land Kärnten: Broschüre Unterstützungsleistungen von Land und Bund 2021
03.03.2021 Land Kärnten: Landeskulturreferenten starten Initiative „Pro Kultur“
14.01.2021 Land Kärnten: Land Kärnten fördert innovative Kultur-Projektplanungen
14.01.2021 Ausschreibung Projektentwicklungsförderungen für freie Kulturinitiativen, Einreichfrist: 15.02.2021
08.12.2020 Land Kärnten: Kärnten unterstützt Kulturschaffende und Initiativen der freien Szene
03.11.2020 Ausschreibung von 36 Arbeitsstipendien für freischaffende Künstler*innen und freiberufliche Wissenschaftler*innen, Einreichfrist: 30.11.2020
15.05.2020 ORF Kärnten: Das Arbeitsstipendium für Kulturschaffende soll als Soforthilfe um 100.000 Euro erhöht werden
03.05.2020 Ausschreibung von 36 Arbeitsstipendien für freischaffende Künstler*innen und freiberufliche Wissenschaftler*innen, Einreichfrist: 25.05.2020
23.04.2020 Land Kärnten: Kärnten präsentiert Fahrplan für Kunst und Kultur
21.04.2020 Stadt Klagenfurt: Unbürokratische Hilfe für Kunst- und Kulturschaffende
08.04.2020 Kärntner Kulturstiftung: Solidaritätsfonds Kunst & Kultur der Kärntner Kulturstiftung Antragsfrist 31.05.2020
07.04.2020 ORF Kärnten: Regierung: Paket für Kunst
26.03.2020 Land Kärnten: Bund und Länder vereinbaren Unterstützung für Kultur- und Kunstschaffende
26.03.2020 Kleine Zeitung: LH und Kulturreferent Peter Kaiser verspricht Auszahlung der Förderungen und Einrichtung eines Solidaritätsfonds
25.03.2020 Kärntner Kulturstiftung: Einrichtung Solidaritätskonto
25.03.2020 Land Kärnten: Unterstützung für Kärntens Kultur- und Kunstschaffende
14.03.2020 Kronen Zeitung: Die IG KiKK hilft Kulturinitiativen
13.03.2020 Alina Zeichen, Vorsitzende der IG KiKK im ORF Interview: Coronavirus trifft auch Kultur hart
Hilfestellung Kulturabteilung Land Kärnten
Die Abteilung 14 - Kunst und Kultur , Amt der Kärntner Landesregierung, wurde auf Notbetrieb umgestellt und bleibt für den persönlichen Parteienverkehr bis auf Weiteres geschlossen. Die Mitarbeiter*innen sind unter den bekannten E-Mail Adressen erreichbar. Telefon 050 536 34002; E-Mail abt14.post@ktn.gv.at, Amtsstunden: Mo - Do 07:30 - 16:00, Fr. 07:30 - 13:00
Bei Unklarheiten oder im finanziellen Härtefall bitte umgehend Kontakt aufnehmen!
Die Abteilung steht Kulturschaffenden auch für Erstauskünfte zum Paket „Neustart-Kultur“ gerne zur Verfügung. Laufende Informationen über weitere Unterstützungsmöglichkeiten im Kunst- und Kulturbereich finden Sie unter www.kulturchannel.at .
Bereich Kunst und Kultur:
Mag. Petra Schmied
Tel.: 050 536-34023
E-Mail: petra.schmied@ktn.gv.at
Bereich Volkskultur und Brauchtumswesen:
Robert Seppele
Tel.: 050 536-34077
E-Mail: robert.seppele@ktn.gv.at
Hinweis für Förderungsempfänger*innen!
Gemäß Beschluss des Kärntner Landtages vom 28.01.2021 werden die Kosten der Covid-19-Testungen für Mitarbeiter*innen von Kulturvereinen in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen der Subventionsabrechnung als förderbare Ausgaben anerkannt. Weiters wurde mündlich bekundet, dass dies auch für unverschuldet aufgrund von COVID-19-Maßnahmen entstandene Kosten gilt. Die Abteilung 14 - Kunst und Kultur bemüht sich um möglichst unbürokratische, praktikable Lösungen.
Bei erforderlichen Schließungen, Absagen oder Verschiebungen besteht eine Informationspflicht gegenüber Fördergeber*innen - Betroffene von Veranstaltungsabsagen sind daher verpflichtet, Änderungen zu melden! Das Land Kärnten stellt hierfür ein eigenes Formular zur Datenerhebung zur Verfügung. Details zum Umgang der Kulturabteilung mit Auswirkungen der CORONA-Krise auf geförderte Vorhaben auf dem Kulturchannel.
Hilfestellung Bundessektion Kunst und Kultur (BMKOES) :
Für Fragen im Zusammenhang mit Unterstützungsmaßnahmen wurde von der Sektion Kunst und Kultur des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eine eigene Hotline für Betroffene der Kulturbranche eingerichtet: +43 1 71606 851 185, Mo - Fr von 9:00 -15:00
Für Fragen von Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Fördernehmer*innen rund um die Veranstaltungsabsagen stehen die Mitarbeiter*innen der Fachabteilungen der Sektion Kunst und Kultur von 09:00 - 17:00 unter Tel. +43 1 71606 851 001 und kunstkultur@bmkoes.gv.at zur Verfügung.
Die Fachabteilung für Kulturinitiativen ist erreichbar unter +43 1 71606 851 070 kmv@bmkoes.gv.at
Weiterführender Link: FAQ Auswirkungen des Coronavirus auf Kunst und Kultur